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Gehalt & Vertrag

Überzahlung (Ist-Gehalt)

Auch: Ist-Gehalt · Überzahlungsbereitschaft

Überzahlung ist der Teil des Gehalts, der über dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt liegt. Das tatsächlich bezahlte Gehalt (Ist-Gehalt) setzt sich also aus KV-Mindestgehalt plus Überzahlung zusammen und ist das eigentliche Verhandlungsfeld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist-Gehalt = KV-Mindestgehalt + Überzahlung.
  • Die Überzahlung richtet sich nach Qualifikation, Erfahrung, Verantwortung und Marktlage.
  • Der Inseratszusatz „Überzahlung je nach Qualifikation“ signalisiert Verhandlungsspielraum.
  • Die Überzahlungsbereitschaft ist der Betrag, den ein Unternehmen über den KV hinaus zu zahlen bereit ist.
  • Eine einmal vereinbarte Überzahlung wird bei KV-Erhöhungen nicht automatisch aufgesogen – die Auslegung hängt vom Vertrag ab.

Was bedeutet Überzahlung im österreichischen Gehaltssystem?

In Österreich gibt der Kollektivvertrag für jede Verwendungsgruppe ein Mindestgehalt vor, das nicht unterschritten werden darf. Fast alle Arbeitsverhältnisse sind von einem KV erfasst. Was darüber hinaus gezahlt wird, ist die Überzahlung. Das tatsächlich überwiesene Bruttogehalt heißt deshalb Ist-Gehalt, im Gegensatz zum KV-Mindest.

  • KV-Mindestgehalt: die branchenweit verbindliche Untergrenze je Einstufung.
  • Überzahlung: der frei verhandelbare Aufschlag darüber.
  • Ist-Gehalt: die Summe aus beidem – das, was am Konto ankommt (brutto).

Wie verhandelt man die Überzahlung?

Weil das KV-Mindest feststeht, findet die eigentliche Gehaltsverhandlung über die Überzahlung statt. Wer den KV-Wert für die eigene Verwendungsgruppe kennt, verhandelt informiert und argumentiert mit dem konkreten Mehrwert – Qualifikationen, einschlägiger Erfahrung, Verantwortung oder gefragten Spezialkenntnissen.

  1. KV-Wert ermitteln

    Verwendungsgruppe und Berufsjahre bestimmen und das zugehörige KV-Mindestgehalt nachschlagen.

  2. Marktwert einschätzen

    Übliche Ist-Gehälter für die Rolle in der Region recherchieren, um eine realistische Überzahlung anzupeilen.

  3. Mehrwert belegen

    Die Überzahlung mit konkreten, arbeitsplatzbezogenen Argumenten begründen statt mit persönlichen Bedürfnissen.

Was sagt die Überzahlung im Stelleninserat aus?

Die Gehaltsangabe-Pflicht verlangt, dass jedes Inserat mindestens das KV-Mindestentgelt nennt. Der Zusatz zur Überzahlungsbereitschaft ist freiwillig, aber aussagekräftig: Er zeigt, dass über dem Mindest verhandelt werden kann.

Wenig Signal

„KV-Mindestgehalt EUR 3.000 brutto/Monat.“ – korrekt, aber ohne Hinweis auf Spielraum nach oben.

Klares Signal

„KV-Mindestgehalt EUR 3.000 brutto/Monat, Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung.“ – lädt zur Verhandlung ein.

Häufige Fragen

Ist die Überzahlung dasselbe wie das Bruttogehalt?
Nicht ganz. Die Überzahlung ist nur der Teil über dem KV-Mindest. Das Bruttogehalt (Ist-Gehalt) ist die Summe aus KV-Mindestgehalt und Überzahlung.
Wird die Überzahlung bei KV-Erhöhungen angerechnet?
Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Manche Verträge rechnen eine KV-Erhöhung auf die Überzahlung an (Aufsaugung), andere erhöhen das Ist-Gehalt mit. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Vertragsklausel oder eine Beratung bei der Arbeiterkammer.

Hinweis: Dieser Eintrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Arbeiterkammer und zuständige Gewerkschaft.