voccess

Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung bezieht sich auf die Website voccess.com und beschreibt, wie barrierefrei sie ist. Stand: Juli 2026.

Die teamCon GmbH (Marke voccess) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) und der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der Bewertung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, bzw. die harmonisierte Norm EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den WCAG 2.2 auf Stufe AA weitgehend vereinbar. „Weitgehend vereinbar“ bedeutet, dass einzelne Inhalte möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind – wir arbeiten laufend an der Behebung.

Nicht oder teilweise barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Inhalte von Drittanbietern: Eingebettete Dienste (z. B. ein Terminbuchungs-Kalender) liegen nicht in unserer Verantwortung und entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Anforderungen.
  • Einzelne ältere Inhalte: Vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Dokumente können außerhalb des Anwendungsbereichs liegen und sind nicht in allen Teilen barrierefrei aufbereitet.
  • Vereinzelte Detailelemente: In seltenen Fällen können Kontrast- oder Bedienbarkeitsaspekte einzelner Komponenten noch nicht vollständig den Kriterien entsprechen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Juli 2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Die Bewertung erfolgte anhand der WCAG 2.2 (Stufe AA) durch interne Prüfung. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Bitte melden Sie sich – mit einer kurzen Beschreibung des Problems und, wenn möglich, der betroffenen Seite (URL):

E-Mail: office@voccess.com
Telefon: +43 732 27451881

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf eine Meldung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden. Für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz ist in Österreich das Sozialministeriumservice zuständig.