voccess

Gehalt

Gehaltsverhandlung in Österreich: Kollektivvertrag, Spielraum und Formulierungen

8 Minuten LesezeitAktualisiert am
  • Kollektivvertrag
  • Überzahlung
  • Gehaltserhöhung
  • 14 Gehälter

In Österreich bildet der Kollektivvertrag die Untergrenze: Das kollektivvertragliche Mindestentgelt muss laut Gleichbehandlungsgesetz bereits in der Stellenanzeige stehen. Verhandelt wird deshalb nicht das Gehalt an sich, sondern die Überzahlung über diesem Mindestwert – und zusätzlich Punkte wie Weiterbildungsbudget, Arbeitszeit oder Dienstwagen, die oft leichter zugestanden werden als ein höheres Grundgehalt.

Welche Rolle spielt der Kollektivvertrag?

Der Kollektivvertrag ist die österreichische Besonderheit, die jede Gehaltsverhandlung prägt. Er wird zwischen Interessenvertretungen für ganze Branchen ausgehandelt und legt Mindestgehälter fest, meist gestaffelt nach Verwendungsgruppe und Berufsjahren. Fast alle Arbeitsverhältnisse in Österreich fallen unter einen solchen Vertrag.

Das Mindestgehalt steht im Inserat

Seit 2011 müssen Stelleninserate in Österreich das kollektivvertragliche Mindestentgelt für die ausgeschriebene Position angeben (Gleichbehandlungsgesetz, § 9). Der oft angehängte Satz „Bereitschaft zur Überzahlung“ ist der eigentliche Hinweis: Er signalisiert, dass über diesem Wert verhandelbar ist. Fehlt er, heißt das nicht automatisch, dass nichts geht – die Spanne ist dann aber meist enger.

Für Sie folgt daraus eine klare Ausgangslage: Sie kennen die Untergrenze bereits vor dem ersten Gespräch. Ihre Aufgabe in der Verhandlung ist es, den Abstand zu dieser Untergrenze zu begründen – nicht, einen Betrag aus dem Nichts zu rechtfertigen.

Wie bestimme ich meine Zielzahl?

  1. Kollektivvertragliches Minimum feststellen

    Steht im Inserat. Prüfen Sie zusätzlich die Einstufung: Verwendungsgruppe und angerechnete Vordienstzeiten machen oft mehrere hundert Euro im Monat aus und werden regelmäßig zu niedrig angesetzt.

  2. Marktniveau erheben

    Vergleichen Sie mehrere Quellen: aktuelle Inserate für vergleichbare Rollen in derselben Region, den Gehaltsrechner der Arbeiterkammer und, wenn vorhanden, Auskünfte aus Ihrem Netzwerk. Einzelne Angaben aus Gehaltsportalen sind als Einzelwert wenig belastbar.

  3. Drei Zahlen festlegen

    Wunschgehalt, realistisches Ziel und Untergrenze, unter der Sie ablehnen. Ohne die dritte Zahl verhandeln Sie ohne Boden.

  4. Belege sammeln

    Zu jeder Begründung ein konkretes Beispiel: Verantwortungsumfang, Spezialkenntnisse, Zertifizierungen, Projektergebnisse. Der Satz „Ich brauche mehr“ ist kein Argument – „Ich bringe X mit, das Ihnen Y erspart“ schon.

Brutto, Monate, Nebenkosten

In Österreich wird üblicherweise das Bruttomonatsgehalt auf Basis von 14 Gehältern verhandelt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in den meisten Kollektivverträgen vorgesehen). Klären Sie früh, ob eine genannte Jahreszahl 12 oder 14 Gehälter meint – die Differenz beträgt rund 17 Prozent.

Wann spreche ich über Geld?

Der beste Zeitpunkt ist der, an dem das Unternehmen Sie bereits will, aber noch nichts unterschrieben ist. Praktisch heißt das: nicht im ersten Kontakt, sondern wenn die fachliche Eignung geklärt ist – häufig am Ende des ersten oder im zweiten Gespräch.

Zu früh festgelegt

Auf die Frage im Erstkontakt sofort eine konkrete Zahl nennen, bevor der Aufgabenumfang überhaupt besprochen wurde – und sich damit nach oben deckeln.

Rahmen setzen, Details vertagen

„Auf Basis der Ausschreibung liegt meine Vorstellung zwischen X und Y brutto auf 14 Gehälter. Sobald ich den Aufgabenumfang genauer kenne, kann ich das präzisieren.“

Bei einer Gehaltserhöhung im bestehenden Arbeitsverhältnis gilt eine andere Logik: Bitten Sie um einen eigenen Termin mit dem Thema im Titel. Die Erhöhung zwischen Tür und Angel anzusprechen oder im jährlichen Mitarbeitergespräch unterzubringen, in dem das Budget oft längst verteilt ist, kostet Wirkung.

Wie führe ich das Gespräch?

  • Nennen Sie Ihre Zahl zuerst, wenn Sie den Markt gut kennen – der erste Wert setzt den Rahmen für alles Weitere.
  • Begründen Sie mit Leistung und Verantwortung, nie mit privaten Kosten. Miete und Lebenshaltung sind kein Argument gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Halten Sie nach Ihrer Zahl die Pause aus. Wer sofort nachschiebt, verhandelt gegen sich selbst.
  • Kommt ein Nein zum Grundgehalt, verhandeln Sie das Gesamtpaket weiter, statt das Thema zu beenden.
  • Lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben, bevor Sie zusagen – mündliche Zusagen zu Boni und Erhöhungen sind später schwer belegbar.

Wenn beim Grundgehalt tatsächlich kein Spielraum besteht, sind erfahrungsgemäß diese Punkte leichter verhandelbar, weil sie aus anderen Budgets kommen:

  • Weiterbildungsbudget und dafür freigestellte Arbeitszeit
  • Zusätzliche Urlaubstage oder eine Reduktion der Wochenstunden bei gleichem Gehalt
  • Homeoffice-Regelung und Gleitzeitrahmen
  • Dienstwagen, Jobticket, Öffi-Zuschuss
  • Eine verbindlich terminierte Gehaltsüberprüfung, etwa nach sechs Monaten
  • Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder Essenszuschuss

Die terminierte Nachverhandlung

Wenn das Budget aktuell wirklich ausgeschöpft ist, ist eine schriftlich fixierte Überprüfung nach sechs Monaten – mit vorab vereinbarten Kriterien – oft das wertvollste Zugeständnis. Ohne Kriterien und Termin ist es lediglich eine Vertröstung.

Welche Fehler kosten am meisten Geld?

  • Die eigene Einstufung im Kollektivvertrag nicht prüfen und Vordienstzeiten verschenken.
  • Eine Zahl nennen, ohne zu wissen, ob 12 oder 14 Gehälter gemeint sind.
  • Mit dem aktuellen Gehalt argumentieren statt mit dem Marktwert – wer unterbezahlt war, schreibt das sonst fort.
  • Ein Angebot sofort am Telefon annehmen. Ein bis zwei Tage Bedenkzeit sind selbstverständlich und werden erwartet.
  • Mit einem anderen Angebot drohen, das es nicht gibt. Wird das geprüft, ist das Vertrauen weg.

Häufige Fragen

Ja. In Österreich ist die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts für die ausgeschriebene Stelle verpflichtend (§ 9 Gleichbehandlungsgesetz). Fehlt sie, ist das ein Verstoß – und praktisch auch ein Hinweis auf einen wenig professionellen Bewerbungsprozess.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Arbeitsrecht und Kollektivverträgen erteilen die Arbeiterkammer und die zuständige Gewerkschaft.

Bereit für den nächsten Schritt?

In unserer Jobsuche finden Sie aktuelle Positionen in ganz Österreich – mit Angabe des kollektivvertraglichen Mindestgehalts, wie es sich gehört.