Ein Kollektivvertrag ist eine für eine ganze Branche verbindliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (meist WKO). Er legt vor allem Mindestgehälter, Sonderzahlungen und Arbeitszeitregeln fest – in Österreich sind rund 98 % der Arbeitnehmer:innen davon erfasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Verbindliche Branchenvereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband – er wirkt automatisch, unabhängig vom einzelnen Arbeitsvertrag.
- Wichtigste Gehaltsuntergrenze in Österreich: je Branche und Verwendungsgruppe ein Mindestgehalt, das nicht unterschritten werden darf.
- Regelt neben dem Mindestgehalt u. a. 13./14. Gehalt, Zulagen, Vorrückungen und Kündigungsfristen im Detail.
- Wird jährlich in den KV-Runden neu verhandelt – die Mindestgehälter ändern sich dadurch regelmäßig.
- Rund 98 % der Beschäftigten sind erfasst; die Differenz zwischen KV-Mindest und tatsächlichem Gehalt heißt Überzahlung.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag ist die wichtigste Gehaltsuntergrenze in Österreich. Er wird zwischen einer kollektivvertragsfähigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen (in der Regel dem Österreichischen Gewerkschaftsbund) und der Arbeitgeberseite (meist der Wirtschaftskammer Österreich) abgeschlossen und gilt für eine ganze Branche. Er nennt je Verwendungsgruppe ein Mindestgehalt, das ein Betrieb nicht unterschreiten darf.
Das Besondere am österreichischen System ist die hohe Abdeckung: Weil die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer die Betriebe erfasst, sind rund 98 % der Arbeitnehmer:innen von einem Kollektivvertrag geschützt. Ein KV gilt daher automatisch für alle Betriebe der Branche, unabhängig davon, was im einzelnen Arbeitsvertrag steht – ein Vertrag darf günstiger, aber nicht schlechter sein (Günstigkeitsprinzip).
Was regelt der Kollektivvertrag konkret?
- Mindestgehälter je Verwendungsgruppe und Berufsjahren (das KV-Schema).
- Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
- Zulagen, Zuschläge und Vorrückungen mit steigender Dienstzeit.
- Arbeitszeitregeln, Überstundenabgeltung und teilweise Kündigungsfristen im Detail.
Das tatsächlich bezahlte Gehalt (Ist-Gehalt) liegt oft über dem KV-Mindest. Diese Differenz heißt Überzahlung und ist das eigentliche Verhandlungsfeld. Sie richtet sich nach Qualifikation, Erfahrung, Verantwortung und Marktlage.
Warum der KV für Bewerber:innen zählt
Ausgangspunkt jeder Gehaltsverhandlung
Im Stelleninserat muss das KV-Mindestgehalt stehen (Gehaltsangabe-Pflicht nach § 9 GlBG). Es ist der Ausgangspunkt jeder Gehaltsverhandlung – verhandelt wird die Überzahlung darüber. Bei voccess ist das KV-Mindest deshalb im Inserat transparent, damit die Verhandlung auf einer gemeinsamen Basis beginnt.
Wer den passenden KV und die richtige Verwendungsgruppe kennt, kann prüfen, ob ein Angebot marktgerecht ist. Ein häufiger Fehler ist die zu niedrige Einstufung: Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht der Jobtitel.
Häufige Fragen
- Gilt der Kollektivvertrag auch ohne Erwähnung im Arbeitsvertrag?
- Ja. Der Kollektivvertrag wirkt normativ und gilt automatisch für alle Betriebe der Branche. Er muss im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich genannt werden, um anwendbar zu sein.
- Kann ein Arbeitsvertrag weniger zahlen als der KV?
- Nein. Der Kollektivvertrag ist die Untergrenze. Ein Vertrag darf durch das Günstigkeitsprinzip nur besser sein; eine Unterschreitung des KV-Mindestgehalts ist unwirksam und führt zu Nachzahlungsansprüchen.
- Warum ändern sich die KV-Mindestgehälter jedes Jahr?
- Weil die Kollektivverträge in den jährlichen KV-Runden neu verhandelt werden – meist mit Blick auf Inflation und Branchenlage. Die neuen Werte gelten dann ab dem im KV festgelegten Stichtag.
Hinweis: Dieser Eintrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Arbeiterkammer und zuständige Gewerkschaft.