Ein All-in-Vertrag vereinbart ein Gesamtgehalt, das neben dem Grundgehalt auch Mehr- und Überstunden pauschal abdeckt. Zulässig ist er in Österreich nur, wenn das Gesamtentgelt das kollektivvertragliche Mindestentgelt inklusive der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit deckt (jährliche Deckungsprüfung).
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gesamtentgelt deckt Grundgehalt plus alle Mehr- und Überstunden pauschal ab – ohne gesonderte Abrechnung pro Stunde.
- Ein Grundgehalt (auf KV-Basis) muss ausgewiesen sein; daran bemessen sich Zuschläge sowie Ansprüche wie Sonderzahlungen.
- Einmal jährlich ist per Deckungsrechnung zu prüfen, ob die Pauschale die geleistete Mehrarbeit tatsächlich abdeckt.
- Deckt die Pauschale die Überstunden nicht, besteht ein Nachzahlungsanspruch (Aufrollung).
- Ein All-in ist kein Freibrief für unbegrenzte Arbeitszeit – Arbeitszeit- und Ruhezeitgrenzen gelten unverändert.
Wie funktioniert ein All-in-Vertrag?
Beim All-in-Vertrag wird ein einziges Gesamtgehalt vereinbart, das über das reine Grundgehalt hinaus auch Überstunden, Mehrarbeit, Zuschläge und oft Reisezeiten pauschal abgilt. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das Planbarkeit, für Arbeitgeber weniger Abrechnungsaufwand. Der Preis dieser Einfachheit: Wer viele Überstunden leistet, verdient pro Stunde weniger, weil die Mehrarbeit schon im Pauschalbetrag steckt.
Wichtig ist die innere Struktur des Gehalts. Auch bei einem All-in muss ein Grundgehalt erkennbar sein, denn davon leiten sich Ansprüche wie das 13. und 14. Gehalt, Zuschläge oder die Bemessung im Krankenstand ab. Fehlt ein ausgewiesenes Grundgehalt, wird im Streitfall ein angemessenes (branchen- und ortsübliches) Grundgehalt angenommen.
- Grundgehalt: mindestens das KV-Mindestentgelt der zutreffenden Verwendungsgruppe.
- Pauschale: gilt Mehr-/Überstunden und meist Zuschläge im vereinbarten Rahmen ab.
- Deckungsprüfung: jährlicher Abgleich von Pauschale und tatsächlich geleisteter Mehrarbeit.
Was ist die jährliche Deckungsprüfung?
Die Deckungsprüfung (auch Deckungsrechnung) ist das Herzstück jedes All-in-Vertrags. Sie stellt einmal pro Jahr das gezahlte Gesamtentgelt dem gegenüber, was der Person nach Kollektivvertrag und Arbeitszeitaufzeichnung zustünde – also KV-Grundgehalt plus alle geleisteten Überstunden samt Zuschlägen. Ergibt der Vergleich eine Unterdeckung, muss der Arbeitgeber nachzahlen.
Arbeitszeit erfassen
Trotz Pauschale sind die tatsächlichen Arbeitsstunden aufzuzeichnen – die Aufzeichnungspflicht entfällt beim All-in nicht.
Sollentgelt berechnen
KV-Grundgehalt plus die geleisteten Überstunden mit den jeweiligen Zuschlägen zusammenrechnen.
Mit der Pauschale vergleichen
Liegt das gezahlte All-in-Gehalt darunter, entsteht ein Nachzahlungsanspruch für den geprüften Zeitraum.
Aufzeichnung schützt beide Seiten
Ohne Arbeitszeitaufzeichnung lässt sich die Deckung nicht belegen. Eine saubere Erfassung ist damit auch die beste Absicherung gegen spätere Streitigkeiten über die Höhe der Pauschale.
Worauf sollte man beim All-in-Vertrag achten?
Ein hohes All-in-Gehalt klingt attraktiv, kann pro Stunde aber weniger wert sein als ein niedrigeres Gehalt mit gesonderter Überstundenabgeltung. Entscheidend ist die realistisch erwartete Mehrarbeit: Wer wenige Überstunden leistet, profitiert; wer strukturell viel mehr arbeitet, sollte genau rechnen.
Riskant
Ein pauschales All-in-Gehalt ohne ausgewiesenes Grundgehalt und ohne vereinbarte Deckungsprüfung – die tatsächliche Mehrarbeit bleibt unsichtbar.
Sauber
All-in mit klar ausgewiesenem KV-Grundgehalt, definiertem Überstunden-Rahmen und jährlicher Deckungsprüfung samt Nachzahlung bei Unterdeckung.
- Erwartete Überstunden pro Monat schätzen und gegen die Pauschale rechnen.
- Auf ein ausgewiesenes Grundgehalt bestehen – es ist Basis für Sonderzahlungen und Zuschläge.
- Klären, welche Zeiten die Pauschale abdeckt (nur Überstunden oder auch Reise-/Rufbereitschaft).
Welche Grenzen setzt das Arbeitszeitrecht?
Ein All-in-Vertrag hebelt das Arbeitszeitgesetz nicht aus. Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten gelten weiter, und Überstunden bleiben Überstunden – die Pauschale bestimmt nur, wie sie bezahlt werden, nicht ob sie zulässig sind. Auch das Recht auf Arbeitszeitaufzeichnung und die Grenzen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bleiben unberührt.
voccess-Hinweis
In der Beratung lohnt es sich, den All-in-Betrag transparent in Grundgehalt und Überstunden-Anteil zu zerlegen. Das schafft eine faire Verhandlungsbasis und beugt späteren Nachzahlungsdiskussionen vor.
Häufige Fragen
- Ist ein All-in-Vertrag in Österreich erlaubt?
- Ja. All-in-Verträge sind zulässig, solange das Gesamtentgelt das KV-Mindestentgelt inklusive der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit deckt. Die Einhaltung wird über die jährliche Deckungsprüfung sichergestellt.
- Kann ich trotz All-in-Vertrag Überstunden nachfordern?
- Wenn die Deckungsrechnung zeigt, dass die Pauschale die geleisteten Überstunden nicht abdeckt, besteht ein Nachzahlungsanspruch. Voraussetzung ist in der Regel eine Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeit.
- Muss im All-in-Vertrag ein Grundgehalt stehen?
- Ein ausgewiesenes Grundgehalt ist dringend zu empfehlen, weil sich daran Sonderzahlungen und Zuschläge bemessen. Fehlt es, wird im Streitfall ein orts- und branchenübliches Grundgehalt herangezogen.
Hinweis: Dieser Eintrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Arbeiterkammer und zuständige Gewerkschaft.