voccess

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der teamCon GmbH (Marke voccess) für Personalvermittlung und Recruiting gegenüber Unternehmen. Stand: Oktober 2026.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die die teamCon GmbH unter der Marke voccess (nachfolgend „voccess“) gegenüber Unternehmen (Auftraggeber) erbringt. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG; es handelt sich um kein Verbrauchergeschäft.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Verträge zwischen voccess und dem Auftraggeber über Personalvermittlung, Executive Search und damit verbundene Recruiting-Leistungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn voccess ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

In der jeweils gültigen Fassung gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

voccess unterstützt den Auftraggeber bei der Suche, Identifikation, Ansprache, Vorauswahl und Präsentation geeigneter Kandidat:innen für zu besetzende Positionen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Die Auswahlentscheidung und der Abschluss des Dienst-/Arbeitsvertrags mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss

Angebote von voccess sind, sofern nicht anders angegeben, vier Wochen ab Abgabe verbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber oder durch Aufnahme der Tätigkeit durch voccess zustande.

§ 4 Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten

Der Auftraggeber stellt voccess alle für die Suche erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung (insbesondere Anforderungsprofil, Rahmenbedingungen und Ansprechpartner). Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Der Auftraggeber informiert voccess unverzüglich, wenn er mit einer vorgestellten Person einen Vertrag abschließt oder Vertragsverhandlungen aufnimmt.

§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen

Für die gezielte Suche und Vermittlung von Fach- und Führungskräften beträgt das Vermittlungshonorar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, 25 % des vereinbarten Jahresbruttofixgehalts der vermittelten Person einschließlich vertraglich zugesicherter Sonderzahlungen. Ein Mindesthonorar wird nicht verrechnet. Variable Vergütungsbestandteile werden nur einbezogen, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde. Für andere Leistungen (insbesondere Executive Search, High-Volume-Recruiting und Beratung) richten sich Höhe und Struktur des Honorars nach dem jeweiligen Angebot.

30 % des voraussichtlichen Gesamthonorars werden bei Beauftragung fällig (Startzahlung) und vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Der verbleibende Betrag (Restzahlung) wird bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit der vermittelten Person fällig und auf Basis des tatsächlich vereinbarten Gehalts berechnet. Kommt keine Besetzung zustande, entsteht keine Restzahlung; die Startzahlung wird nach Beginn der vereinbarten Suchleistungen nicht erstattet.

Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen und Auslagen werden nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber erbracht bzw. verrechnet. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet.

§ 6 Suchauftrag, Kandidatenschutz und Nachbesetzung

Der Suchauftrag wird exklusiv erteilt, zunächst für acht Wochen ab Beauftragung. Eine Fortsetzung vereinbaren die Vertragsparteien gemeinsam.

Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht mit dem Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und einer von voccess vorgestellten Person. Schließt der Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung mit dieser Person einen solchen Vertrag – auch nach Ende des Suchauftrags, für eine andere als die ausgeschriebene Position oder unter Einschaltung Dritter –, wird das Vermittlungshonorar ebenso fällig (Kandidatenschutzfrist). Als vorgestellt gilt eine Person, deren Profil voccess dem Auftraggeber übermittelt hat.

Endet das Arbeitsverhältnis mit einer vermittelten Person innerhalb der ersten drei Monate ab Dienstantritt oder tritt die Person die Stelle nicht an, führt voccess einmalig eine Ersatzsuche ohne zusätzliches Vermittlungshonorar durch, sofern der Auftraggeber dies nicht zu vertreten hat. Kein Anspruch besteht, wenn die Stelle gestrichen oder Aufgaben, Arbeitsort oder Vergütung wesentlich verändert werden. Eine Rückzahlung des Honorars ist damit nicht verbunden.

§ 7 Keine Erfolgsgarantie

voccess schuldet ein sorgfältiges Bemühen um die Besetzung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Eine Gewähr dafür, dass eine Position besetzt wird oder eine vermittelte Person eine bestimmte Zeit im Unternehmen verbleibt, wird – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – nicht übernommen.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zum vereinbarten Zweck. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt DSGVO-konform. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

voccess haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen. Für das Verhalten und die Arbeitsleistung vermittelter Personen sowie für Entscheidungen des Auftraggebers übernimmt voccess keine Haftung.

Angaben zu Kandidat:innen beruhen auf deren eigenen Auskünften und den voccess zugänglichen Informationen. Eine eigenständige Überprüfung sämtlicher Angaben obliegt dem Auftraggeber im Rahmen des Auswahlprozesses.

§ 10 Vertragsdauer und Beendigung

Aufträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende beendet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

Kontakt: teamCon GmbH, Landstraße 82, 4020 Linz, office@voccess.com · Weitere Angaben im Impressum.