Sonderzahlungen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld – das sogenannte 13. und 14. Gehalt. Sie sind gesetzlich nicht zwingend, aber in nahezu allen österreichischen Kollektivverträgen vorgesehen und bis zu einem Freibetrag steuerlich begünstigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das 13. und 14. Gehalt sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld; die Auszahlungstermine regelt der Kollektivvertrag.
- Sie beruhen fast immer auf dem KV, nicht auf dem Gesetz – ohne KV-Anspruch braucht es eine vertragliche Zusage.
- Sonderzahlungen werden bis zum Jahressechstel mit dem begünstigten festen Steuersatz besteuert.
- Für einen fairen Jahresvergleich in Österreich auf 14 Bezüge hochrechnen.
- Bei unterjährigem Ein- oder Austritt werden Sonderzahlungen aliquot (anteilig) berechnet.
Was sind Sonderzahlungen in Österreich?
Als Sonderzahlungen bezeichnet man das über die zwölf Monatsgehälter hinausgehende Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Weil sie meist als 13. und 14. Gehalt ausgezahlt werden, spricht man in Österreich üblicherweise von 14 Bezügen im Jahr. Anspruch und Höhe ergeben sich fast durchweg aus dem Kollektivvertrag, der auch die Auszahlungstermine – oft Juni und November – festlegt.
Kein Gesetz, sondern KV
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein 13. und 14. Gehalt besteht nicht. Weil aber fast alle Branchen einen KV haben, sind Sonderzahlungen in der Praxis die Regel. Ohne KV bräuchte es eine ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
Wie werden Sonderzahlungen besteuert?
Sonderzahlungen sind steuerlich begünstigt. Innerhalb des sogenannten Jahressechstels werden sie – nach einem Freibetrag – mit festen, gegenüber dem laufenden Bezug niedrigeren Steuersätzen versteuert. Das macht das 13. und 14. Gehalt netto besonders wertvoll und ist ein Grund, warum der Brutto-Jahresvergleich über 14 Bezüge in Österreich üblich ist.
- Das Jahressechstel begrenzt, wie viel begünstigt besteuert werden kann.
- Ein Teil bleibt steuerfrei (Freibetrag), der Rest wird mit festem Satz besteuert.
- Übersteigt die Summe das Jahressechstel, wird der Überhang wie laufender Bezug versteuert.
Warum auf 14 Bezüge hochrechnen?
Wer österreichische Gehälter vergleicht oder eine Gehaltsvorstellung nennt, sollte die Sonderzahlungen einrechnen. Ein Monatsbrutto von 3.500 EUR ergibt über 14 Bezüge rund 49.000 EUR im Jahr – deutlich mehr als die 42.000 EUR aus einer 12er-Rechnung.
Verzerrt
Monatsgehalt mal 12 gerechnet – die zwei Sonderzahlungen fehlen und das Jahresgehalt wirkt zu niedrig.
Korrekt für Österreich
Monatsgehalt mal 14 gerechnet – Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind berücksichtigt, der Vergleich stimmt.
Häufige Fragen
- Habe ich in Österreich immer Anspruch auf 13. und 14. Gehalt?
- In der Regel ja, weil fast alle Branchen einen Kollektivvertrag mit Sonderzahlungen haben. Ein rein gesetzlicher Anspruch besteht aber nicht – ohne KV müsste der Arbeitsvertrag die Sonderzahlungen ausdrücklich vorsehen.
- Werden Sonderzahlungen bei unterjährigem Eintritt gekürzt?
- Sie werden aliquot, also anteilig zur zurückgelegten Dienstzeit im Kalenderjahr, berechnet. Wer im Juli eintritt, erhält entsprechend einen anteiligen Betrag.
- Warum ist das 13. und 14. Gehalt netto so viel wert?
- Weil Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels begünstigt besteuert werden – mit Freibetrag und festem, niedrigerem Steuersatz als der laufende Bezug.
Hinweis: Dieser Eintrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Arbeiterkammer und zuständige Gewerkschaft.