Der Probemonat ist ein vereinbarter Testzeitraum am Beginn des Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen sofort auflösen können. In Österreich darf er maximal einen Monat dauern.
Das Wichtigste in Kürze
- Dauer: höchstens ein Monat – eine längere Probezeit ist unzulässig.
- Muss ausdrücklich vereinbart sein (im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag); ohne Vereinbarung gibt es keine Probezeit.
- Beide Seiten können jederzeit und ohne Angabe von Gründen sofort auflösen – ohne Kündigungsfrist.
- Auch im Probemonat gelten die Diskriminierungsverbote des Gleichbehandlungsgesetzes.
- Nach Ablauf des Monats gelten sofort die normalen Kündigungsfristen.
Was ist der Probemonat?
Der Probemonat ist ein befristeter Kennenlern-Zeitraum am Beginn eines Arbeitsverhältnisses. In ihm können beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen – es gibt weder eine Kündigungsfrist noch einen Kündigungstermin. In Österreich darf der Probemonat höchstens einen Monat dauern.
Der Probemonat muss ausdrücklich vereinbart sein – im Arbeitsvertrag oder durch den anwendbaren Kollektivvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung gibt es keine Probezeit, und es gelten von der ersten Minute an die normalen Kündigungsfristen.
Welche Grenzen hat die Probezeit?
Grenzen der Auflösung
Auch im Probemonat gelten Diskriminierungsverbote: Eine Auflösung darf nicht aus einem im Gleichbehandlungsgesetz verbotenen Motiv (z. B. wegen Schwangerschaft, Alter oder Herkunft) erfolgen. Andernfalls kann die Auflösung angefochten werden.
- Die Höchstdauer von einem Monat kann nicht durch Vertrag verlängert werden.
- Eine erneute Probezeit bei bloßer Fortsetzung desselben Arbeitsverhältnisses ist unzulässig.
- Der besondere Kündigungsschutz (etwa in der Schwangerschaft) bleibt auch in der Probezeit bestehen.
Probemonat aus Sicht der Besetzung
Der Probemonat schützt beide Seiten – ist aber kein Ersatz für eine sorgfältige Auswahl. Trennungen in der Probezeit sind teuer: Die Position ist wieder offen, und das Onboarding beginnt von vorn. Ein gutes Matching und ein strukturiertes Onboarding senken das Risiko einer frühen Trennung deutlich.
Häufige Fragen
- Kann die Probezeit auf drei Monate verlängert werden?
- Nein. In Österreich beträgt die maximale Probezeit einen Monat. Eine vertragliche Verlängerung auf zwei oder drei Monate ist unzulässig und unwirksam.
- Gibt es automatisch einen Probemonat?
- Nein. Der Probemonat muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag vereinbart sein. Fehlt die Vereinbarung, gelten sofort die normalen Kündigungsfristen.
- Braucht die Auflösung im Probemonat eine Begründung?
- Grundsätzlich nein – beide Seiten können ohne Angabe von Gründen auflösen. Die Auflösung darf aber nicht auf einem gesetzlich verbotenen Diskriminierungsmotiv beruhen.
Quellen
Hinweis: Dieser Eintrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Arbeiterkammer und zuständige Gewerkschaft.