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Arbeitsrecht (AT)

Karenz (Elternkarenz)

Auch: Elternkarenz · Mutterschutz · Väterkarenz

Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung von Eltern zur Kinderbetreuung mit Kündigungs- und Entlassungsschutz. Sie kann längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden und ist von der finanziellen Leistung (Kinderbetreuungsgeld) zu unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist das Mutterschutzgesetz (MSchG) für Mütter und das Väter-Karenzgesetz (VKG) für Väter.
  • Die Karenz kann längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes dauern.
  • Während der Karenz ruht das Arbeitsverhältnis, bleibt aber aufrecht.
  • Es besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz bis vier Wochen nach Ende der Karenz.
  • Die Karenz (Arbeitsrecht) ist vom Kinderbetreuungsgeld (finanzielle Leistung) zu unterscheiden.

Was bedeutet Karenz?

Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit zur Betreuung eines Kindes. Sie ist im Mutterschutzgesetz (MSchG) und im Väter-Karenzgesetz (VKG) geregelt. Während der Karenz ruht das Arbeitsverhältnis: Die Hauptpflichten – Arbeit und Entgelt – entfallen, das Dienstverhältnis bleibt aber aufrecht und lebt danach wieder auf.

Karenz ist nicht Kinderbetreuungsgeld

Die arbeitsrechtliche Karenz (Freistellung mit Kündigungsschutz) ist von der finanziellen Leistung, dem Kinderbetreuungsgeld, zu unterscheiden. Beide folgen eigenen Regeln und Fristen, die nicht deckungsgleich sind.

Wie lange dauert die Karenz und wer kann sie nehmen?

  • Die Karenz kann längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
  • Eltern können sich die Karenz teilen; ein Wechsel zwischen den Elternteilen ist möglich.
  • Vor der Karenz gilt für Mütter der Mutterschutz mit absolutem Beschäftigungsverbot rund um die Geburt.

Die Inanspruchnahme ist an Meldefristen gegenüber dem Arbeitgeber gebunden. Wer die Karenz teilt oder verlängert, sollte die Fristen und die geplante Rückkehr frühzeitig abstimmen.

Kündigungsschutz und Rückkehr in den Job

Während der Karenz und bis vier Wochen nach ihrem Ende besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Nach der Karenz besteht Anspruch auf Rückkehr an den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Für Unternehmen ist ein guter Wiedereinstieg zugleich ein Bindungsfaktor: Wer die Rückkehr aktiv begleitet, hält erfahrene Mitarbeitende.

Häufige Fragen

Bis wann kann Karenz genommen werden?
Die arbeitsrechtliche Karenz kann längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes folgt davon getrennten Regeln.
Bin ich in der Karenz vor Kündigung geschützt?
Ja. Es besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz und bis vier Wochen nach deren Ende.
Können sich beide Elternteile die Karenz teilen?
Ja. Eltern können die Karenz untereinander aufteilen und abwechseln. Die Aufteilung ist an Meldefristen gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber gebunden.

Hinweis: Dieser Eintrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Arbeiterkammer und zuständige Gewerkschaft.