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Arbeitsrecht (AT)

Dienstzeugnis

Auch: Arbeitszeugnis · Zeugnis · § 39 AngG

Das Dienstzeugnis ist eine schriftliche Bestätigung über Dauer und Art der Tätigkeit, auf die Arbeitnehmer:innen bei Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch haben (§ 39 AngG). Anders als das deutsche „qualifizierte Zeugnis“ ist das österreichische Dienstzeugnis grundsätzlich ein einfaches Zeugnis – Bewertungen und nachteilige Formulierungen sind unzulässig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsanspruch bei Ende des Dienstverhältnisses – für Angestellte aus § 39 AngG, für Arbeiter:innen aus § 1163 ABGB bzw. § 39 GewO.
  • Pflichtangaben: Name, Dauer des Dienstverhältnisses und Art der Tätigkeit.
  • Das österreichische Dienstzeugnis ist grundsätzlich ein einfaches Zeugnis – ohne Note wie in Deutschland.
  • Verboten sind Angaben, die das berufliche Fortkommen erschweren (verschlüsselte Codes, Wertungen).
  • Eine Beurteilung von Leistung oder Verhalten ist nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur wohlwollend zulässig.

Was ist ein Dienstzeugnis?

Das Dienstzeugnis ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über das beendete Arbeitsverhältnis. Angestellte haben den Anspruch aus § 39 Angestelltengesetz, Arbeiter:innen aus § 1163 ABGB bzw. § 39 Gewerbeordnung. Der Anspruch besteht bei jeder Art der Beendigung – egal ob Kündigung, einvernehmliche Auflösung oder Ende einer Befristung.

Anders als in Deutschland ist das österreichische Dienstzeugnis grundsätzlich ein einfaches Zeugnis: Es dokumentiert die Fakten des Dienstverhältnisses, enthält aber keine verschlüsselten Notenformeln.

Welche Angaben enthält ein Dienstzeugnis?

  • Pflichtangaben: Name, Dauer des Dienstverhältnisses und Art der Tätigkeit.
  • Verboten sind Angaben, die das Fortkommen erschweren (verschlüsselte Codes, Wertungen).
  • Eine Beurteilung (Leistung, Verhalten) ist nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur wohlwollend zulässig.

Unzulässig

Versteckte Wertungen oder Formulierungen, die das berufliche Fortkommen erschweren – etwa doppeldeutige Codes.

Korrekt

Sachliche Angabe von Name, Dauer und Tätigkeit; eine wohlwollende Beurteilung nur, wenn die Person sie ausdrücklich wünscht.

Worauf sollte man beim Dienstzeugnis achten?

Für Bewerbung und Auswahl

Das Dienstzeugnis belegt frühere Stationen sachlich. Weil es in Österreich keine Note trägt, zählt im Auswahlprozess die tatsächliche Tätigkeit – ein Ansatzpunkt für kompetenzbasierte Auswahl statt reiner Papierform.

Ein Zwischenzeugnis kann während des laufenden Dienstverhältnisses (etwa bei einem Vorgesetztenwechsel) sinnvoll sein, ist gesetzlich aber nicht ausdrücklich geregelt. Bei fehlerhaften oder das Fortkommen erschwerenden Zeugnissen besteht ein Anspruch auf Berichtigung.

Häufige Fragen

Habe ich in Österreich Anspruch auf eine Note im Zeugnis?
Nein. Das österreichische Dienstzeugnis ist grundsätzlich ein einfaches Zeugnis ohne Note. Eine Beurteilung von Leistung und Verhalten wird nur auf ausdrücklichen Wunsch aufgenommen und muss wohlwollend sein.
Muss der Arbeitgeber ein Dienstzeugnis ausstellen?
Ja. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses besteht ein Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber darf die Ausstellung nicht von der Rückgabe von Firmeneigentum oder von einer Endabrechnung abhängig machen.
Was kann ich tun, wenn das Zeugnis nachteilig formuliert ist?
Angaben, die das berufliche Fortkommen erschweren, sind unzulässig. Bei solchen Formulierungen oder verschlüsselten Wertungen besteht ein Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses.

Hinweis: Dieser Eintrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Arbeiterkammer und zuständige Gewerkschaft.