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Welche Bewerbungsfristen muss ich in Österreich beachten?

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Symbolbild zum Thema: Welche Bewerbungsfristen muss ich in Österreich beachten?

Die Bewerbungsfristen in Österreich unterscheiden sich je nach Bildungsinstitution und Herkunftsland der Bewerber:innen, wobei Universitäten und Fachhochschulen spezifische Zeitrahmen vorgeben.

Bewerbungsfristen an österreichischen Universitäten

Österreichische Universitäten setzen klare Fristen für die Zulassung zu Studiengängen, besonders für internationale Studierende. Für Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger:innen sowie Staatenlose gibt es beispielsweise spezifische Bewerbungsfristen für das Wintersemester, die zwischen dem 1. März und dem 31. Juli liegen.

Fachhochschulen: Ein variierendes Fristenfenster

Die Bewerbungsfristen an Fachhochschulen in Österreich sind oft flexibler als an Universitäten, können jedoch stark variieren. Einige Institutionen setzen mehrere Fristen, um den Bewerber:innen unterschiedliche Einstiegspunkte zu bieten.

Beispiel: FH Vorarlberg und FH Technikum Wien

Die Fachhochschule Vorarlberg hat einen Staffelungsplan für Bewerbungsfristen organisiert: Die erste Frist endet am 1. März, gefolgt von weiteren Fristen am 31. Mai und 31. August. Hingegen beträgt die Bewerbungsfrist für Bewerber:innen aus Drittstaaten nur bis zum 1. März. Die FH Technikum Wien beginnt ihren Bewerbungsprozess am 1. Oktober und setzt Fristen für EU-Bewerber:innen bis zum 31. Mai, mit Verlängerungen für bestimmte Studiengänge bis zum 31. Juli.

Spezielle Fristen für Masterstudiengänge

Einige Fachhochschulen bieten Masterstudiengänge mit besonderen Bewerbungsfristen an. So hat die FH Oberösterreich für den Master in Medical Engineering Fristen am 31. Januar, 31. März und 30. Juni für EU-/EWR-Bürger:innen, während Nicht-Mitgliedstaaten bis zum 31. Januar oder 31. März Zeit haben.

Häufige Fragen

Für Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger:innen sowie Staatenlose liegen die Fristen zwischen dem 1. März und dem 31. Juli.

Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Arbeitsrecht und Kollektivverträgen erteilen die Arbeiterkammer und die zuständige Gewerkschaft.

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