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Diskriminierung bei der Jobsuche: Wie § 9 GlBG Bewerber:innen schützt
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Durch die Einhaltung von § 9 GlBG wird ein fairer und diskriminierungsfreier Bewerbungsprozess in Österreich gefördert.
Einführung in den § 9 GlBG
Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) fördert Chancengleichheit und schützt Bewerber:innen vor Diskriminierung im Bewerbungsprozess. § 9 dieses Gesetzes verpflichtet Arbeitgeber:innen und private Arbeitsvermittler:innen, Stellenausschreibungen geschlechtsneutral zu gestalten.
Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
Gemäß § 9 GlBG müssen Stellenanzeigen so formuliert sein, dass sie nicht auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Ausnahmen gelten nur, wenn das Geschlecht eine unverzichtbare berufliche Voraussetzung darstellt.
Angabe des Mindestentgelts
Der § 9 GlBG sieht darüber hinaus vor, dass in jeder Stellenausschreibung das gesetzliche Mindestentgelt angegeben werden muss. Dies schafft Transparenz und ermöglicht Bewerber:innen, die Erwartungshaltung zu überprüfen.
Konsequenzen bei Verstößen gegen das GlBG
Verstöße gegen die Bestimmungen des § 9 GlBG führen zu Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen von mindestens zwei Monatsentgelten oder Verwaltungsstrafen. Dies stellt sicher, dass Diskriminierung finanziell geahndet wird.
Bewerber:innen sollten verdächtige Stellenanzeigen der Gleichbehandlungsanwaltschaft melden, um rechtliches Vorgehen einzuleiten und so einen fairen Bewerbungsprozess zu unterstützen.
Hinweis
Weitere Informationen zu rechtlichen Schritten und Unterstützung bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Häufige Fragen
§ 9 GlBG regelt geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen und schützt vor Diskriminierung im Bewerbungsprozess.
Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral und mit dem Mindestentgelt sowie der Bereitschaft zur Überzahlung versehen sein.
Diskriminierende Anzeigen können zu Schadenersatz von mindestens zwei Monatsgehältern und/oder Verwaltungsstrafen führen.
Diskriminierende Stellenanzeigen können der Gleichbehandlungsanwaltschaft gemeldet werden.
Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft.
Quellen
Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Arbeitsrecht und Kollektivverträgen erteilen die Arbeiterkammer und die zuständige Gewerkschaft.
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