Arbeitsrecht
Was beinhaltet ein befristeter Arbeitsvertrag in Österreich? Rechte und Pflichten
- Arbeitsvertrag
- Kündigung
- Mutterschutz

Ein befristeter Arbeitsvertrag in Österreich endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt und bietet grundsätzlich dieselben Rechte wie ein unbefristeter Vertrag, einschließlich Entgeltfortzahlung und Urlaubsanspruch.
Definition und Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags
Ein befristeter Arbeitsvertrag in Österreich wird für eine im Vorhinein festgelegte Dauer oder bis zu einem bestimmten Ereignis abgeschlossen. Solche Verträge enden automatisch mit dem Erreichen des Endzeitpunkts, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.
Rechte und Pflichten befristet Beschäftigter
Befristet Beschäftigte haben in Österreich die gleichen Rechte und Pflichten wie unbefristet Beschäftigte. Dazu gehören der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Urlaubsanspruch und der Sozialversicherungsschutz.
Auch auf Sonderzahlungen und einen aliquoten Urlaubsanspruch besteht Anspruch. Offene Urlaubstage müssen bei Beendigung des Dienstverhältnisses abgegolten werden.
Voraussetzungen und Besonderheiten für Vertragsbeendigungen
Eine vorzeitige Beendigung des befristeten Vertrags ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Ansonsten endet der Vertrag automatisch mit der Befristung.
Entlassungs- oder Austrittsgründe sowie eine einvernehmliche Lösung ermöglichen ebenfalls eine vorzeitige Vertragsauflösung.
Regelungen bei Kettenarbeitsverträgen und Mutterschutz
Wird ein befristeter Arbeitsvertrag mehrfach ohne sachliche Rechtfertigung verlängert, kann er als unbefristet gewertet werden.
Für werdende Mütter verlängert sich die Befristung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots, sofern keine sachlich gerechtfertigten Gründe dafür vorliegen, den Vertrag nicht zu verlängern.
Häufige Fragen
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zum festgelegten Endzeitpunkt oder bei Erreichen des definierten Ereignisses.
Befristet Beschäftigte haben grundsätzlich dieselben Rechte wie unbefristet Beschäftigte, einschließlich Entgeltfortzahlung und Urlaubsanspruch.
Ja, dies ist möglich, wenn es im Vertrag vereinbart wurde, oder bei Vorliegen von Entlassungs- und Austrittsgründen sowie durch einvernehmliche Lösung.
Ohne sachliche Rechtfertigung könnten mehrfach verlängerte befristete Verträge als unbefristet gelten.
Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft.
Quellen
Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Arbeitsrecht und Kollektivverträgen erteilen die Arbeiterkammer und die zuständige Gewerkschaft.
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