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Gehaltstransparenz in Stellenausschreibungen: Was gilt in Österreich?
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Die konsequente Umsetzung der Gehaltstransparenz in Stellenanzeigen fördert nicht nur die Gleichbehandlung, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bewerber:innen in potenzielle Arbeitgeber:innen.
Gesetzliche Grundlagen der Gehaltstransparenz
Seit dem 1. März 2011 sind Arbeitgeber:innen in Österreich gesetzlich verpflichtet, in Stellenanzeigen das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben. Diese Regel zielt darauf ab, Bewerber:innen Transparenz zu bieten und die Vergleichbarkeit der Angebote zu erleichtern.
Die Angabe muss den Mindestbetrag sowie die Einheit (Stunde, Woche, Monat) umfassen, ohne anteilige Sonderzahlungen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind jedoch hohe Führungspositionen.
Aktuelle Situation auf dem österreichischen Arbeitsmarkt
Trotz der gesetzlichen Vorgaben gibt es immer noch Stellenanzeigen ohne Gehaltsangabe. Laut einer Erhebung enthielten 2025 immer noch 8 % der Inserate auf karriere.at keine Gehaltsangaben. Der Anteil nimmt jedoch stetig ab, was ein positives Signal für mehr Transparenz ist.
Gehaltsspannen werden ebenfalls vermehrt angegeben. Ihr Anteil stieg von 8 % im Jahr 2023 auf 14 % im Jahr 2025. Dies ermöglicht Bewerber:innen eine bessere Einschätzung der potenziellen Vergütung.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Sollte ein Arbeitgeber gegen die Verpflichtung zur Gehaltsangabe verstoßen, droht zunächst eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Bei wiederholten Verstößen können Geldstrafen bis zu 360 € verhängt werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einhaltung der Regelungen zu sichern.
Zukünftige Entwicklungen: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Ab dem 7. Juni 2026 verpflichtet die EU-Entgelttransparenzrichtlinie Arbeitgeber:innen zur Offenlegung von Gehaltsstrukturen und zur Angabe von Gehaltsspannen. Diese neuen Regelungen sollen die Gleichbehandlung weiter fördern und die Transparenz am Arbeitsmarkt europaweit erhöhen.
Häufige Fragen
Diese Verpflichtung soll Transparenz schaffen und Bewerber:innen eine klare Orientierung bieten.
Hohe Führungspositionen wie Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitglieder sind von der Pflicht ausgenommen.
Es drohen Ermahnungen und bei Wiederholung eine Geldstrafe von bis zu 360 €.
Ab 2026 werden Gehaltsstrukturen offenlegt und Gehaltsspannen in Anzeigen verpflichtend angegeben.
Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft.
Quellen
Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Arbeitsrecht und Kollektivverträgen erteilen die Arbeiterkammer und die zuständige Gewerkschaft.
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