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Elternteilzeit in Österreich: Voraussetzungen, Rechte und Beantragung
- Elternteilzeit
- Arbeitsrecht
- Familienfreundlichkeit

Die Elternteilzeit in Österreich ermöglicht es Eltern, berufliche Verpflichtungen flexibler zu gestalten und das Familienleben besser zu koordinieren. Gesetzlich geregelt bietet sie sowohl Rechte als auch Sicherheitsmaßnahmen für Arbeitnehmer.
Was ist Elternteilzeit?
Elternteilzeit in Österreich bietet Arbeitnehmenden die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder anzupassen, um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Diese Regelung ist besonders darauf ausgelegt, Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes zu unterstützen.
Voraussetzungen für die Elternteilzeit
Um Elternteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Betrieb des Arbeitgebers muss regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Zudem muss das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Eintritts ununterbrochen mindestens drei Jahre bestanden haben.
- Betriebsgröße: mehr als 20 Mitarbeitende
- Dauer des Arbeitsverhältnisses: mindestens drei Jahre
- Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 20%
- Haushaltsgemeinschaft oder Obsorge für das Kind
Dauer und Beginn der Elternteilzeit
Die Elternteilzeit kann maximal bis zum 8. Geburtstag des Kindes im Umfang von höchstens sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Der früheste Beginn ist mit dem Ende der Mutterschutzfrist möglich.
Wie beantragt man Elternteilzeit?
Die Elternteilzeit muss rechtzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei geplantem Beginn direkt nach der Mutterschutzfrist sollte die Mitteilung spätestens bis zum Ende der Schutzfrist erfolgen. Wird der Beginn später angesetzt, ist eine dreimonatige Vorlauffrist einzuhalten.
Rechte während der Elternteilzeit
Während der Elternteilzeit genießen Eltern einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz, der frühestens vier Monate vor dem geplanten Beginn greift und in der Regel bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes andauert.
Häufige Fragen
Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre bestand und die in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden beschäftigt sind.
Der Kündigungsschutz beginnt frühestens vier Monate vor Antritt der Teilzeit und dauert maximal bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes.
Änderungen können von beiden Parteien jeweils einmal verlangt werden, es gilt jedoch, die gesetzliche und vertragliche Lage zu beachten.
Ja, es ist möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig Elternteilzeit in Anspruch nehmen, um die Betreuung des Kindes besser zu organisieren.
Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft.
Quellen
Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Arbeitsrecht und Kollektivverträgen erteilen die Arbeiterkammer und die zuständige Gewerkschaft.
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